Unsere Vereinsräume sind weiterhin geschlossen

Die seit 21. März geltenden Ausgangsbeschränkungen wurden in Kontaktbeschränkungen umgewandelt, damit sind neben Treffen und Besuchen mit der engeren Familie (Ehegatten, Lebenspartner, Eltern, Kinder und Geschwister) sind auch Treffen von Angehörigen aus zwei Hausständen im privaten und öffentlichen Raum erlaubt.

Haltet durch – wir informieren Euch sobald es Neuigkeiten gibt.

Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung ist aber weiterhin grundsätzlich untersagt.

Ausnahmen gibt es nur unter strengen Auflagen für Freiluftsportanlagen.