Privatstunden wieder möglich

Nach Klärung des BLSV mit dem Innenministerium gilt:

„Jede Sportausübung, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erfolgt, ist – über alle Sportarten hinweg – gemäß § 10 Abs. 1 der 8. BayIfSMV zulässig. Gemäß genannter Regelungen kann folglich z. B. auch ein Tanztrainer ein Tanzpaar unterrichten, soweit der Trainer nicht an der Sportausübung als solcher teilnimmt.“

Daher sind ab sofort auch wieder Privatstunden in unseren Clubräumen möglich, da ja immer nur ein Paar pro Saal zugelassen ist.

Weitere Details wurden an alle Mitglieder per E-Mail verschickt.