Bayerischer VGH lehnt unseren Antrag ab
Kurz vor Weihnachten hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) unseren Antrag abgelehnt. Leider hat sich der VGH nicht mit unseren Argumenten auseinandergesetzt, sondern lediglich die Ansicht vertreten, die Verbote seien wegen der steigenden Infektionszahlen und auch deshalb, weil die Verordnung ja nur noch kurzfristig gelte, hinnehmbar.
Wir haben es zumindest versucht, auch wenn uns das Gericht ins Leere laufen ließ.
Das Urteil könnt Ihr hier nachlesen.